Solange Schulen noch nicht wieder im Regelbetrieb geöffnet sind, bleibt das Angebot einer Notbetreuung bestehen.
Dieses Angebot dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in den gesellschaftlich zwingend aufrechterhaltenden Bereichen oder in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist.
Dazu zählen:
- Beschäftigte
im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich
- Beschäftigte
zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion
- Beschäftigte
im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
- Beschäftigte
im Vollzugsbereich
- Beschäftigte
im Bereich der Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung)
- Beschäftigte
im Bereich der Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche
Abwasserversorgung)
- Beschäftigte
im Bereich Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel)
- Beschäftigte
im Bereich Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur
Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
- Beschäftigte
im Bereich Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
- Beschäftigte
im Bereich Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur,
ÖPNV)
- Beschäftigte
im Bereich Entsorgung (Müllabfuhr)
- Beschäftigte
im Bereich Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation
Bitte beachten Sie, dass auf die Notbetreuung nur in dringenden Fällen zurückgegriffen werden soll, auch wenn Sie einer der oben genannten Berufsgruppen angehören. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche andere Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen.
Die Notbetreuung findet in kleinen
Gruppen in der Zeit von 8.00 – 13.00 Uhr statt und ist auf das notwendigste und epidemiologische
Maß zu begrenzen. Eine Betreuung am
Nachmittag wird nicht angeboten!
Die Aufnahme von Härtefällen bzw. von Schülerinnen und Schülern in psychosozialen Problemlagen und/oder in prekären Lebenssituationen wird im Einzelfall möglich sein.
Falls es
sich bei Ihnen um einen sogenannten “Härtefall” handelt, nehmen Sie
bitte Kontakt mit der Schulleitung auf, da die Aufnahme zur Notbetreuung
gesondert geprüft werden muss.
Bitte füllen Sie bei Betreuungsbedarf das folgende Anmeldeformular aus und geben Sie dieses im Sekretariat der Schule mindestens einen Tag vor Betreuungsbeginn (bis 14.00 Uhr) ab. Formulare sind auch dort erhältlich.