Einschulung

Ablauf des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule

  • Zeitraum – Wann? Was?
    ca. 15 Monate vor der Einschulung Schulanmeldung
    Oktober / November Elterninformationsabend zum Thema “Schulfähigkeit” in der Clemens-Schule
    ca. Januar bis Mai Einschulungsuntersuchung im Gesundsheitsamt
    März / April Schuleingangsverfahren in der Clemens-Schule
    bis zum 01.Mai Abgabe einer schriftlichen Erklärung im Sekretariat, falls die Einschulung von “Flexi-Kindern” um ein Jahr verschoben werden soll (siehe unten).
    Juni / Juli Schnupperunterricht in einer ersten Klasse
    Juni / Juli postalische Zustellung wichtiger Informationen (Antrag Busfahrkarte, Materialliste etc.)
    am ersten Schultag nach den Sommerferien Elternabend mit Bekanntgabe der Klassenzusammensetzung und Klassenlehrkraft
    am ersten Samstag nach den Sommerferien Einschulungsfeier

“Flexi-Kinder” – Allgemeine Informationen zur Flexibilisierung des Einschulungstermins:

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai in der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Entscheiden Sie sich gegen die Einschulung, nimmt ihr Kind in dem aktuellen Jahr auch nicht mehr an der Schnupperstunde teil, da dies dann im darauffolgenden Jahr geschehen wird.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat für die Erziehungsberechtigten ein Informationsschreiben herausgegeben.

Informationsschreiben zur Flexibilisierung des Einschulungstermins

Allgemeine Informationen zur Zurückstellung (Besuch des Kindergartens oder des Schulkindergartens) / Schuleingangsverfahren

Bei Kindern, die am 30. Juni und davor geboren sind, können die Erziehungsberechtigten nicht entscheiden, ob ihr Kind eingeschult werden soll oder nicht. Diese Kinder sind grundsätzlich schulpflichtig. Hier kann nur die Schulleitung über eine Zurückstellung oder Einweisung in den Schulkindergarten entscheiden. Falls Sie zu der Zurückstellung oder den Besuch des Schulkindergartens Fragen haben, melden Sie sich bitte in der Schule. Sind Sie aufgrund der Entwicklungsgespräche im Kindergarten und der Untersuchung im Gesundheitsamt der Meinung, Ihr Kind sollte um ein Jahr zurückgestellt werden und evtl. den Schulkindergarten besuchen, vereinbaren Sie bitte ein Gespräch mit Frau Siemann.

Neben der Untersuchung beim Gesundheitsamt und den Entwicklungsberichten des Kindergartens wird Ihr Kind beim sog. “Schuleingangsverfahren” von Lehrkräften der Schule und von Erziehern der Kindergärten/ Kindertagesstätten in Kleingruppen beobachtet und die Lernvoraussetzungen festgestellt.

Der Schuleingangstest findet in der Schule statt. Den individuellen Zeitplan für Ihr Kind erhalten Sie per Post. Der Aufenthalt in der Schule wird ca. 1,5 Stunden dauern. Der Test findet innerhalb einer Gruppe statt und wird den Kindern sicherlich Spaß machen. Malstifte und Arbeitsmaterialien werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Während der Testzeit können die Eltern wieder nach Hause fahren oder aber in der Schule warten.

Vorzeitige Einschulung

Möchten Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen, melden Sie sich bitte bei Frau Siemann nach Möglichkeit im Februar/ März, damit Ihr Kind einen Termin beim Gesundheitsamt bekommen kann und Ihr Kind auch am Schuleingangsverfahren teilnehmen kann.