Solange Schulen noch nicht wieder im Regelbetrieb geöffnet sind, bleibt das Angebot einer Notbetreuung bestehen.
Dieses Angebot dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in den gesellschaftlich zwingend aufrechterhaltenden Bereichen oder in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist.
Dazu zählen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
- Beschäftigte im Vollzugsbereich
- Beschäftigte im Bereich der Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung)
- Beschäftigte im Bereich der Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserversorgung)
- Beschäftigte im Bereich Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel)
- Beschäftigte im Bereich Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
- Beschäftigte im Bereich Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
- Beschäftigte im Bereich Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV)
- Beschäftigte im Bereich Entsorgung (Müllabfuhr)
- Beschäftigte im Bereich Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation
Bitte beachten Sie, dass auf die Notbetreuung nur in dringenden Fällen zurückgegriffen werden soll, auch wenn Sie einer der oben genannten Berufsgruppen angehören. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche andere Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen.
Die Notbetreuung findet in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 – 13.00 Uhr statt und ist auf das notwendigste und epidemiologische Maß zu begrenzen. Eine Betreuung am Nachmittag wird nicht angeboten!
Die Aufnahme von Härtefällen bzw. von Schülerinnen und Schülern in psychosozialen Problemlagen und/oder in prekären Lebenssituationen wird im Einzelfall möglich sein.
Falls es sich bei Ihnen um einen sogenannten “Härtefall” handelt, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulleitung auf, da die Aufnahme zur Notbetreuung gesondert geprüft werden muss.
Bitte füllen Sie bei Betreuungsbedarf das folgende Anmeldeformular aus und geben Sie dieses im Sekretariat der Schule mindestens einen Tag vor Betreuungsbeginn (bis 14.00 Uhr) ab. Formulare sind auch dort erhältlich.