An allen allgemein und berufsbildenen Schulen findet ab dem kommenden Montag – 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit kein Unterricht statt.
Das bedeutet, dass der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z.B. Sporthallen) einschließlich des Ganztagbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt. Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr beschult.
Für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 8 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 – 13.00 Uhr durch die Schule gewährleistet.
Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen (z.B. Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich, pflegerischen Bereich sowie Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Vollzugsbereich, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche) tätig sind. Bitte geben Sie Ihrem Kind einen schriftlichen Nachweis für Ihre Tätigkeit mit in die Schule.
Eltern anderer Bereiche haben laut Verfügung keinen Anspruch auf eine Notbetreuung.