Notbetreuung auch in den Ferien für bestimmte Berufsgruppen möglich

Laut Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde werden Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter die Notbetreuung auch in den Osterferien fortsetzen. Dieses Angebot gilt nur für Eltern, die in Berufsgruppen tätig sind, die zu den gesellschaftlich zwingend aufrechterhaltenden Bereichen zählen (siehe unten).

Personen, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich werden zurzeit in stärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt, daher hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgesetzt, dass Kinder ab sofort auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der folgenden Berufsgruppen gehört:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Die Notbetreuungen werden in Kleinstgruppen umgesetzt und sind auf das notwendigste Maß zu beschränken. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz.  

Bitte melden Sie Ihr Kind per Email an, damit wir die Notbetreuung in den Ferien sicherstellen können. Falls keine Anmeldung erfolgt, werden die Lehrkräfte mit Blick auf den Gesundheitsschutz von zu Hause aus arbeiten.

Erreichbarkeit

Bei Rückfragen sind wir außerhalb der Ferien telefonisch in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Schule unter folgender Nummer zu erreichen: 05334/1476.

In den Ferien erreichen Sie uns jederzeit über unsere E-Mail-Adresse: grundschule.hornburg@schladen.de