Der Unterrrichtsbetrieb in den Räumlichkeiten der Clemens-Schule findet weiterhin bis voraussichtlich zum 03.05.2020 nicht statt.
Weitere Informationen bzgl. einer Notbetreuung etc. werden noch bekannt gegeben.
Der Unterrrichtsbetrieb in den Räumlichkeiten der Clemens-Schule findet weiterhin bis voraussichtlich zum 03.05.2020 nicht statt.
Weitere Informationen bzgl. einer Notbetreuung etc. werden noch bekannt gegeben.
Die Schulanmeldung zur Einschulung 2021, welche am 21. und 22. April in der Clemens-Schule stattfinden sollte, wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Sobald neue Termine feststehen, werden Sie umgehend informiert.
Liebe Eltern,
um Ihre Kinder ausreichend mit Arbeitsmaterialien zu versorgen, haben wir Arbeitspläne und Material für das „Kinder-homeoffice“ zusammengestellt.
Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Abholzeiten (siehe unten), kommen Sie möglichst alleine und nur, wenn sie gesund sind. Falls Sie nicht selbst kommen können, bitten Sie ein Elternteil der Klasse, die Tüte Ihres Kindes mitzubringen.
Ablauf:
Sie werden durch den Haupteingang einzeln in das Schulgebäude gelassen. Es gibt Abstandsmarkierungen vor der Tür, die beachtet werden müssen. In der Pausenhalle stehen nach Klassen geordnet Papiertüten mit den Materialien Ihrer Kinder. Diese sind mit dem Namen Ihres Kindes beschriftet und nach Nachname sortiert. Eine Lehrkraft wird anwesend sein und Sie aus der Entfernung zur richtigen Klasse leiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Klassenlehrkraft an dem Tag aus zeitlichen Gründen und zum gesundheitlichen Schutz aller, nicht für Gespräche zur Verfügung stehen kann. Falls Sie Gesprächsbedarf haben, nutzen Sie bitte die übliche Kontaktaufnahme. Nachdem Sie die Tüte mit den Arbeitsmaterialien in Ihren Händen halten, bitten wir Sie, auf direktem Wege das Schulgebäude durch den Seiteneingang über den kleinen Schulhof zu verlassen. Arbeitsanweisungen sind in der Tüte enthalten.
Abholzeiten:
Sollten Sie zum Ablauf noch Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Klassenlehrkraft.
Laut Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde werden Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter die Notbetreuung auch in den Osterferien fortsetzen. Dieses Angebot gilt nur für Eltern, die in Berufsgruppen tätig sind, die zu den gesellschaftlich zwingend aufrechterhaltenden Bereichen zählen (siehe unten).
Personen, insbesondere aus dem Gesundheitsbereich werden zurzeit in stärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt, daher hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgesetzt, dass Kinder ab sofort auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der folgenden Berufsgruppen gehört:
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Die Notbetreuungen werden in Kleinstgruppen umgesetzt und sind auf das notwendigste Maß zu beschränken. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz.
Bitte melden Sie Ihr Kind per Email an, damit wir die Notbetreuung in den Ferien sicherstellen können. Falls keine Anmeldung erfolgt, werden die Lehrkräfte mit Blick auf den Gesundheitsschutz von zu Hause aus arbeiten.
Erreichbarkeit
Bei Rückfragen sind wir außerhalb der Ferien telefonisch in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Schule unter folgender Nummer zu erreichen: 05334/1476.
In den Ferien erreichen Sie uns jederzeit über unsere E-Mail-Adresse: grundschule.hornburg@schladen.de
Liebe Eltern, liebe Kinder,
die exponentielle Entwicklung des Corona-Virus wird in der nächsten Zeit ungebremst durchschlagen. Das Wichtige in diesen Zeiten ist der Zusammenhalt. Jeder von Ihnen / Jeder von euch kann einen wichtigen Beitrag zu einer Rückkehr zur Normalität leisten.
Deshalb weise ich noch einmal ausdrücklich darauf hin:
Damit Ihre Kinder trotz Corona-Pandemie genug Bewegung haben und ihnen die Decke nicht auf den Kopf fällt, empfehlen wir:
Außerdem hat der NDR sein Radioprogramm für Schüler erweitert:
Auch der Klett Verlag hat ein gutes Angebot:
Dies kann Ihnen helfen, die langen Vormittage für Ihre Kinder zu strukturieren.
Bleiben Sie gesund.
Marie-Louise Siemann und Gabriele Rapmund-Hoffmann
Schulanmeldung 2021
Liebe Eltern,
da uns die Schulschließung am Freitag doch sehr überraschte und wir durch die Schuleingangsüberprüfung zudem personell sehr knapp besetzt waren, haben wir es nicht geschafft, Aufgaben für Ihre Kinder vorzubereiten.
Laut unseres Kultusministers – Herrn Tonne – fällt der Unterricht in den nächsten Wochen ersatzlos aus. Schülerinnen und Schüler müssen demnach nicht mit Arbeitsmaterial durch die Lehrkräfte versorgt werden, dennoch haben wir uns heute diesbezüglich in Kleingruppen Gedanken gemacht und Aufgaben aufgelistet, die Ihre Kinder erledigen können (siehe unten).
Sie benötigen keine Arbeitshefte aus der Schule. Bitte nicht in den Arbeitsheften weiterarbeiten, wenn dieses nicht ausdrücklich mit der Lehrkraft abgesprochen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Louise Siemann
An allen allgemein und berufsbildenen Schulen findet ab dem kommenden Montag – 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit kein Unterricht statt.
Das bedeutet, dass der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z.B. Sporthallen) einschließlich des Ganztagbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt. Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr beschult.
Für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 8 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 – 13.00 Uhr durch die Schule gewährleistet.
Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen (z.B. Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich, pflegerischen Bereich sowie Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Vollzugsbereich, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche) tätig sind. Bitte geben Sie Ihrem Kind einen schriftlichen Nachweis für Ihre Tätigkeit mit in die Schule.
Eltern anderer Bereiche haben laut Verfügung keinen Anspruch auf eine Notbetreuung.