Tragen von medizinischen Masken

Liebe Eltern,

wie Sie der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung entnehmen können, gilt ab Montag, dem 25.01.2021, die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und auch in geschlossenen Räumen von Betrieben und Einrichtungen, im Eingangsbereich und auf dem dazugehörigen Parkplatz.

Das bedeutet, dass ab Montag ausschließlich medizinische Masken (FFP2- oder OP-Masken) im Bus und auch in der Schule und auf dem Schulparkplatz / Eingangsbereich getragen werden dürfen.

Kinder bis zu einem Alter von 15 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen, da die medizinischen Masken regelmäßig nur an Gesichter von Erwachsenen angepasst und somit wegen der Größe nicht ausreichend funktional sind.

Das bedeutet, dass Ihre Kinder wie bisher einen Mund-und Nasenschutz in der Schule und auch im Bus tragen müssen. Bitte achten Sie darauf, dass die Maske richtig sitzt und nicht zu groß ist. Das Tragen einer medizinischen Maske ist für Kinder im Grundschulalter nicht verpflichtend.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Louise Siemann